Inhalt und Begründung der Petition findet ihr hier:
Kultur ins Grundgesetz
50.000 Stimmen sollten in 6 Wochen machbar sein, um denen "da oben" zu erklären, dass Kunst und Kultur nicht nur Freizeitgestaltung und Unterhaltung ist ...
Die Freiheit der Kunst ist aus meiner Sicht auch nicht gefährdet, aber aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie haben bestimmte Bereiche der Kultur defakto im Moment (wieder) eine Art Berufs(ausübungs)verbot. Das würde sich auch nicht verändern, wenn die Petition zu einer Grundgesetzänderung führen würde.Die Freiheit der Kunst wird unter Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes geschützt und stellt damit ein Grundrecht dar.
"Interessant" ist das richtige Wort.
Bis es an die Rechte von Anderen stößt, ja. Sei es der Verfassungschutz oder das persönliche Ehrempfinden.Was bedeutet es, wenn die Freiheit der Kunst im Grundgesetz steht? Ich habe mich bisher nie wirklich damit beschäftigt ... oberflächlich betrachtet könnte man es einfach "Narrenfreiheit" nennen.
Wie man's nimmt. Wenn ich mich richtig erinnere, hatte eine meiner letzten religiösen Äußerungen auch mit Schlager zu tun ("Sachmal, is' das der Wendler? Jesses, mach' den Scheiß aus!").Nicht alle Menschen - und es werden immer weniger- haben im Gegensatz dazu etwas mit Religion am Hut. Die ungestörte Religionsausübung wird aber gewährleistet. ..Liedermacherei oder Schlager sind für einige Leute doch wie Religion oder ?
Die Petition halte ich für derart unkonkret und schwammig, daß ich sie nicht unterschreiben würde. Mir wären ein paar konkretere Vorschläge bedeutend lieber.Ich denke mal, die Petition hat ihre Berechtigung, wenn auch darin thematisch einiges durcheinander gewürfelt wurde. Aber durch Petitionen kommen manchmal Denkprozesse in Gange mit denen sich die Politik auseinandersetzen muss.