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Reinhard-MeyText in der Kirche
Verfasst: Fr 21. Jul 2006, 12:57
von Michaela
Auch in der Kirche ist R.Mey nicht unbekannt!
Dieser Text wurde von einem evangelischen Pfarrer vorgetragen und -gespielt! (Ich finde ihn(den Text)sehr bewegend)
..Du hast mir schon Fragen gestellt..(Frage nach dem Tod)
Du hast mir schon Fragen gestellt
Über Gott und die Welt,
und meist konnte ich dir Antwort geben.
Doch jetzt bringst du mich aus dem Lot
Mit deiner Frage nach dem Tod
Und was ist, wenn wir nicht mehr leben?
.................
* Der Text von "Du hast mir schon Fragen gestellt" unterliegt dem deutschen Urheberrecht und darf ohne Genehmigung des Rechteinhabers nicht öffentlich auf dem Liedermacher-Forum verbreitet werden, weshalb er hier entfernt worden ist!
Den vollständigen Text des Liedes kann man auf der offiziellen Homepage von Reinhard Mey nachlesen.
- Petra - in Vertretung des Webmasters - *
Sorry, Uschi, das ist die einzige Möglichkeit, um unserem Webmaster erneute Post von Reinhard Meys Anwalt zu ersparen. Petra
Reinhard-MeyText in der Kirche
Verfasst: Fr 21. Jul 2006, 17:00
von Pepita
@michaela
ich könnte mir vorstellen, dass reinhard mey damit einverstanden ist, wenn texte von ihm - unverändert im original mit genauer quellenangabe, cd, verlag - veröffentlicht werden. übersetzungen allerdings sind generell nicht erlaubt (weil das werk verändern wird).
aber ich weiß es nicht genau.
grundsätzlich muss wohl die erlaubnis des urhebers erteilt werden, und zwar bei allen künstlern, nicht nur bei reinhard mey.
grüsse
pepita
Reinhard-MeyText in der Kirche
Verfasst: Sa 22. Jul 2006, 00:48
von Clemens
Hallo Michaela,
Auch in der Kirche ist R.Mey nicht unbekannt!
Es passiert öfter, das in Kirchen Lieder vorgetragen werden, welche nicht im Choralbuch stehen. "Das Apfelbäumchen" von Reinhard Mey oder "Jedes Kind braucht einen Engel" von Klaus Hoffmann sind schon mal im Taufgottesdienst zu hören. Oder zur Verabschiedung einer lieben Mitarbeiterin "Hab Dank für Deine Zeit".
Traurig ist nur, dass der Vortragende Angst haben muss sich und dem Pfarrer Probleme wegen Urheberrechtsverletzungen zu bescheren.
Liebe Grüße von Clemens

Reinhard-MeyText in der Kirche
Verfasst: Sa 22. Jul 2006, 08:34
von fille
Guten Morgen liebe Meylinge!
Es passiert öfter, das in Kirchen Lieder vorgetragen werden, welche nicht im Choralbuch stehen.
bei uns wurde sogar in der Kirche aus "Herr der Ringe" zitiert.
Und zwar Bilbo's Lied:
Die Straße gleitet fort und fort
Weg von der Tür, wo sie begann,
Weit überland, von Ort zu Ort,
Ich folge ihr, so gut ich kann.
Ihr lauf ich raschen Fußes nach,
Bis sie sich groß und breit verflicht
Mit Weg und Wagnis tausendfach.
Und wohin dann, ich weiß es nicht.
Dieser Text war für die Konfimanten, die ja bald einen Weg ins (Berufs-)Leben finden müssen, gedacht.
Schönen Tag wünsche ich euch
Marianne
Reinhard-MeyText in der Kirche
Verfasst: Sa 22. Jul 2006, 11:34
von Gast
@Clemens
Ein Lied darf nach dem Urheberrecht vorgetragen werden, wenn Text und Musik nicht verändert werden.
Gruß
X.
Reinhard-MeyText in der Kirche
Verfasst: Sa 22. Jul 2006, 12:45
von Skywise
@Xantippe:
Dem Urheber ist gemäß Urheberrecht bei Verbreitung bzw. Verwertung unter bestimmten Umständen "eine angemessene Vergütung zu zahlen".

Gruß
Skywise
Reinhard-MeyText in der Kirche
Verfasst: Sa 22. Jul 2006, 13:13
von Gast
Also, ich glaube, wir brauchen hier gar nicht in die Feinheiten des Urheberrechts einzudringen, denn so wie ich Reinhard Mey einschätze, bin ich sicher, dass er nie auf den Gedanken käme, für so einen Einsatz seiner Lieder eine Vergütung zu verlangen.
Genauso sicher bin ich mir bei Klaus Hoffmann.
Gruß
X.
Reinhard-MeyText in der Kirche
Verfasst: Sa 22. Jul 2006, 13:33
von Skywise
Xantippe schrieb:
Also, ich glaube, wir brauchen hier gar nicht in die Feinheiten des Urheberrechts einzudringen, denn so wie ich Reinhard Mey einschätze, bin ich sicher, dass er nie auf den Gedanken käme, für so einen Einsatz seiner Lieder eine Vergütung zu verlangen.
Genauso sicher bin ich mir bei Klaus Hoffmann.
Tut mir ja Leid, aber ich für meinen Teil halte es für extrem wichtig, in die Feinheiten des Urheberrechts einzudringen. Was Reinhard Mey und Klaus Hoffmann angeht - die beiden leben von ihrer Kunst! Sie schreiben Gedichte, Melodien, Lieder, führen oder nehmen sie auf und verdienen damit ihren Lebensunterhalt. Wenn es um den Lebensunterhalt geht, wird jeder seine Prinzipien haben. Die beiden auch.
Gruß
Skywise
Reinhard-MeyText in der Kirche
Verfasst: So 23. Jul 2006, 13:15
von Piet
Hallo Xantippe,
Deine persönliche Einschätzung
bin ich sicher, dass er nie auf den Gedanken käme, für so einen Einsatz seiner Lieder eine Vergütung zu verlangen.
teile ich.
Ich finde es auch völlig normal, dass nur die Künstler selbst über ihr geistiges Eigentum entscheiden können. Das finde ich o.k. und zwar sogar unabhängig davon, ob sie damit Geld verdienen müssen oder wollen.
Andererseits sind die Lieder von Künstlern wie Reinhard Mey ja längst zu „Volksliedern“
geworden. Da stellt sich die Frage, ob die Lieder den Künstlern gehören. Wenn ich diesen Gedanken weiterführe, könnte ich schnell zu dem Schluss kommen, dass es sich dabei um Allgemeingut handelt. Aber wovon sollte Reinhard Mey dann leben?
Aber es ist gar nicht die Frage, ob Reinhard Mey oder Klaus Hoffmann für das Spielen ihrer Lieder zum Taufgottesdienst in einer Kirche Vergütung verlangen würden. Es ist von großer Bedeutung, ob die GEMA für eine solche (öffentliche) Aufführung eine Meldung und Vergütung verlangt.
Das weiß ich nicht. Ich kann mir aber vorstellen, dass die GEMA eine Kirche nicht als rechtsfreien Raum betrachtet. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass es einen Unterschied in der Betrachtungsweise zwischen dem einzelnen Künstler und der GEMA gibt. Reinhard Mey würde vielleicht sagen „Toll, dass jemand ein Lied von mir zur Taufe spielt“. Die GEMA würde das gleiche sagen und wenn die Regeln es verlangen, eine Rechnung schicken.
Wie gesagt, ich weiß nicht, wie die Vorschriften der GEMA für unser Beispiel sind. Wenn die GEMA bei solchen Gelegenheiten eine Vergütung verlangen müßte und es bisher nicht praktiziert hat, dann wahrscheinlich nur deshalb, weil sie nicht genug Personal hat, um alle Kirchen zu besuchen

.
Piet
Reinhard-MeyText in der Kirche
Verfasst: So 23. Jul 2006, 14:37
von fille
Hallo Piet!
Die GEMA ist immer und überall...
Das Gymnasium, dass mein Sohn besucht, musste z. B. 50 Euro Gema-Gebühren für ein Weihnachtskonzert bezahlen. In dem Konzert wurden nur klassische Stücke gespielt, die jungen Künstler (Schüler) bekamen keine Gage und es wurde kein Eintritt verlangt. Für mich eine Frechheit sondersgleichen.
Ich kenne Veranstalter, die wirklich Angst vor GEMA-Spionen haben (ob es so was gibt, weiß ich nicht). Und wenn nicht genügend Geld vorhanden ist (Stichwort Jugenzentren), dürfen keine Cover-Stücke gespielt werden. Da die Leute aber gerne mitsingen, ist die Stimmung meistens nicht so toll, wie nicht wenigstens zwischendrin z. B "Highway to hell" ertönt und man mitgrölen kann.
Für mich ist die GEMA schon fast ein Schreckgespenst, das immer und überall die Hand ausstreckt.
Das einige Mey-Lieder schon fast Volksgut geworden sind ist auch meine Meinung.
Liebe Grüße
Marianne
Reinhard-MeyText in der Kirche
Verfasst: So 23. Jul 2006, 15:42
von Gast
@Piet
Auf der HP
www.reinhard-mey.de steht unter
FAQ
etwas zu Urheberrecht und GEMA.
Gruß
X.
Reinhard-MeyText in der Kirche
Verfasst: So 23. Jul 2006, 16:01
von Rex2005
Hallo
Für mich ist die GEMA schon fast ein Schreckgespenst, das immer und überall die Hand ausstreckt.
Ich denke schon, dass es unbedingt wichtig ist, Urheberrechte zu achten, weil letztendlich Komponisten und Texter usw. von diesen Einnahmen leben. Es kann doch nicht sein, dass man gerade diesen kreativen Köpfen kein Recht auf angemessene Entlohnung ihrer Arbeit einräumen will oder erst gar kein Verständnis dafür aufbringt.
Wer keine eigenen Sachen auf die Beine stellen kann oder will, muss für die Nutzung anderen (geistigen) Eigentums bezahlen - wie der Nutzer eines Mietwagens eben auch oder der Käufer eines Markenartikels - der ja im Prinzip mit dem höheren Preis nur die Urheberrechte dieser Firma bezahlt. Es würde auch niemand (auch nicht in der Kirche) auf die Idee kommen, sich den Teil des Preises, der dem Erfinder für die Nutzungsrechte eines Patentes (z.B. einer E-Orgel) zusteht, nicht zu zahlen, mit der Begründung: der würde das sicher nicht wollen, weil es gerade für einen guten Zweck gebraucht wird.
Ob und wie die vereinnahmten Gelder an die Urheber verteilt werden, ist letztendlich deren eigene Entscheidung, die über die Mitgliedschaft in der GEMA beeinflusst werden kann (jedenfalls soweit ich weiß).
Jeder regt sich über Firmen, die Schwarzarbeiter beschäftigen auf, weil diese ungesetzlich ist. Wer gegen die Urhebergesetze verstößt, in dem die Gebühren nicht gezahlt werden o.ä. der macht nichts anderes als dass er eine Leistung bezieht, die nicht auf gesetzlicher Grundlage basiert.
LG
Rex2005
Reinhard-MeyText in der Kirche
Verfasst: So 23. Jul 2006, 18:08
von Clemens
noch schnell und kurz...:
Ich habe keinerlei Problem damit, das bei kommerzieler Nutzung eine Gebühr erhoben wird.
Über das Thema Gema könnte man wie (beispielsweise) über die Kassenärztlichen Vereinigungen streiten. In gewisser Weise nötig aber rigoros enartet.
Nun habe ich auf der Seite
http://www.reinhard-mey.de
unter der Rubrik FAQ ganz am Ende eine Definition gefunden wie ich sie mir wünsche. Ich zitiere einen Ausschnitt:
Es ist selbstverständlich und im Sinne des Autors von „Welch ein Geschenk ist ein Lied!“, daß alles Singen, Hören und Zitieren zum persönlichen Vergnügen seiner Lieder geschenkt ist. Erst wenn mit seinen Liedern kommerzielle Interessen verfolgt werden oder Veränderungen an Text oder Musik oder Übersetzungen vorgenommen werden, tritt die GEMA auf den Plan.
Die GEMA kassiert aber pauschal, eben auch, wenn ohne jede kommerzielle Absicht gesungen wird.
@ Piet Und natürlich gibt es extra bürokratische Klauseln zu Meldung und Programmeinsendung.
Zitat aus dem In Netz frei zugänglichen Vertrag:
Gesamtvertrag EKD/GEMA über die Aufführung von Musikwerken bei Gottesdiensten und kirchlichen Feiern
1. Mit dem Gesamtvertrag ist abgegolten:
Die Wiedergabe von Musikwerken in Gottesdiensten und bei »kirchlichen Feiern«. Hiermit ist das Gesamtfeld von Veranstaltungen gemeint, bei denen gewöhnlich gottesdienstliche Musik wiedergegeben wird. Kirchliche Andachten usw. sind selbstverständlich (wie bisher immer schon) einbezogen.
( Quelle:
http://www.uni-leipzig.de/~jurarom/eksol/dat/2_8_3.HTM )
Ein Lied einfach fröhlich singen zu dürfen, wie ober erwähnter Autor es für selbstverständlich hält, das würde meine Traurigkeit vertreiben. Aber offensichtlich bleibt das ein frommer Wunsch - zumindest was das auf den Plan treten der GEMA angeht.
Liebe Grüße von Clemens

Reinhard-MeyText in der Kirche
Verfasst: So 23. Jul 2006, 20:05
von Rex2005
Hallo
Clemens schrieb:
1. Mit dem Gesamtvertrag ist abgegolten:
Die Wiedergabe von Musikwerken in Gottesdiensten und bei »kirchlichen Feiern«. Hiermit ist das Gesamtfeld von Veranstaltungen gemeint, bei denen gewöhnlich gottesdienstliche Musik wiedergegeben wird. Kirchliche Andachten usw. sind selbstverständlich (wie bisher immer schon) einbezogen.
damit ist doch ein klarer Vertrag abgeschlossen worden und ein Vertrag ist immer eine beiderseitige Willensbekundung an den sich beide Seiten zu halten haben.
LG
Rex2005
Reinhard-MeyText in der Kirche
Verfasst: So 23. Jul 2006, 20:50
von Piet
Lieber Clemens,
vielen Dank für Deine Informationen.
Die Passage auf der Reinhard Mey Homepage habe ich auch gelesen. Sie ist in der Argumentation nur nicht schlüssig. Ich verstehe Deinen Beitrag jedenfalls so.
Ich hatte Reinhard Mey schon richtig eingeschätzt. Er hat nichts dagegen, das seine Lieder gesungen, gehört und zitiert werden.
Nur der Verweis auf die GEMA hinkt. Die GEMA verwertet kommerziell die Rechte seiner Mitglieder. Und zwar unabhängig davon, ob die Lieder aus sozialen, gemeinnützigen oder kommerziellen Beweggründen verwendet werden. Oder ich habe da etwas falsch verstanden.
Beispiele dafür haben Marianne und Du genannt. Wenn die evangelische Kirche gezwungen ist, einen Gesamtvertrag mit der GEMA abzuschließen, (der höchst wahrscheinlich ganz moderat verfasst ist?!), weil sie Musikwerke im Gottesdienst wiedergeben will, muss sie für die Wiedergabe von Musikwerken zahlen.
Ob es dabei um eine kommerzielle oder nicht kommerzielle Nutzung des Endproduktes geht, spielt überhaupt keine Rolle.
Ich muss eigentlich nicht erwähnen das die Wiedergabe von Musikwerken in Gottesdiensten nicht aus kommerziellen Gründen durchgeführt wird. Sag ich aber trotzdem

, obwohl Du dich da viel besser auskennst

.
Liebe Grüße
Piet
P.S. Der immer wieder feststellt, wie viel er in diesem Forum lernen kann.
Reinhard-MeyText in der Kirche
Verfasst: So 23. Jul 2006, 20:55
von Petra
Hallo Siegrun,
so viel ich weiß, ist Clemens inzwischen in den Urlaub entschwunden, deshalb erlaube ich mir, für ihn zu antworten:
damit ist doch ein klarer Vertrag abgeschlossen worden und ein Vertrag ist immer eine beiderseitige Willensbekundung an den sich beide Seiten zu halten haben.
Was er sagen will, ist doch lediglich, dass es eben nicht selbstverständlich ist, dass man die Lieder kostenlos in einem Gottesdienst singen, hören und zitieren darf, so wie es gemäß den FAQs auf RMs Homepage angenommen werden könnte - im Gegenteil: es kostet selbstverständlich, so wie das in dem Vertrag steht.
Viele Grüße von Petra
Reinhard-MeyText in der Kirche
Verfasst: So 23. Jul 2006, 21:10
von Rex2005
@Petra
im Gegenteil: es kostet selbstverständlich, so wie das in dem Vertrag steht.
genau das wollte ich sagen
LG
Rex2005
Reinhard-MeyText in der Kirche
Verfasst: So 23. Jul 2006, 21:14
von Petra
genau das wollte ich sagen
LG
Rex2005
Na schön. Clemens wollte das auch sagen, was aber nicht beinhaltet, dass er das gut findet. Ich übrigens auch nicht.
Petra
Reinhard-MeyText in der Kirche
Verfasst: So 23. Jul 2006, 21:31
von Rex2005
@ Petra
was aber nicht beinhaltet, dass er das gut findet. Ich übrigens auch nicht.
ich schon. Das Leben ist nun mal kein Wunschkonzert
LG
Rex2005
Reinhard-MeyText in der Kirche
Verfasst: So 23. Jul 2006, 21:50
von Dany
Hallo,
Habe ich diese Woche im Rundfunk gehört :
Eine Lehrerinn die in den Ruhestand trat musste der SACEM
(also unsere GEMA linkseitig des Rheines, hier) 75 euros gebühr zahlen weil die Kinder ihr zur Abschiedsfeier das Lied von Hugues Auffay, "adieu Monsieur le professeur" gesungen haben!
Schocking is not it?
Dany
Reinhard-MeyText in der Kirche
Verfasst: So 23. Jul 2006, 22:01
von Gast
Tja,
das einzige, was mir einfällt ... selber dichten und komponieren.
Gruß
X.
Reinhard-MeyText in der Kirche
Verfasst: So 23. Jul 2006, 22:47
von Piet
Mir fällt dazu ein, was eh schon alle wissen:
Geld regiert die Welt....
Piet
Reinhard-MeyText in der Kirche
Verfasst: So 23. Jul 2006, 22:55
von fille
Salut Dany!
Eine Lehrerinn die in den Ruhestand trat musste der SACEM
(also unsere GEMA linkseitig des Rheines, hier) 75 euros gebühr zahlen weil die Kinder ihr zur Abschiedsfeier das Lied von Hugues Auffay, "adieu Monsieur le professeur" gesungen haben!
Findest du das auch gut, Siegrun? Ich nicht!!!
Was ist das für eine Welt? Ich finde das skandalös! Passt bloß auf, dass ihr auf der Straße nicht ein Liedchen trällert! Diese Vereine sind schlimmste Bürokratie und können absahnen, wo und wie sie wollen.
Selbstverständlich bin ich auch dafür, dass der geistige Eigentümer nicht um sein Geld gebracht wird. Aber die Grenzen dieser Geldeintreiberei sind wohl längst überschritten.
*grrrrrrr*
Calm down.... Marianne
Reinhard-MeyText in der Kirche
Verfasst: So 23. Jul 2006, 23:31
von Rex2005
Hallo,
Findest du das auch gut, Siegrun? Ich nicht!!!
hm ja, ob und wieviel überhaupt dran ist an solchen Zeitungsberichten ist immer noch eine andere Seite. Und selbst bei zu unrecht erhobenen Forderungen gibt es immer noch den Weg der rechtlichen Auseinandersetzung. So ist es nun nun mal in einem demokratischen Rechtsstaat vorgesehen

Selbst Telefonkosten sollen ja ab und an zu unrecht eingefordert werden und Widersprüche helfen auch da.
Selbstverständlich bin ich auch dafür, dass der geistige Eigentümer nicht um sein Geld gebracht wird. Aber die Grenzen dieser Geldeintreiberei sind wohl längst überschritten.
Der 2. Satz beeinhaltet genau das Gegeteil des 1. Satzes!
Da die GEMA Interessenvertreter ihrer Mitglieder also der Texter, Komponisten etc ist, und die Gelder für und im Auftrag dieser Künstler "eintreibt" kann man die GEMA nicht als irgendeine künstliche Organisation betrachten. Wenn diese Organisation keine Sinn oder Nutzen für die Urheber machen würde, würden wohl kaum Künstler eintreten und die GEMA würde es nicht schon 100 Jahre geben. Und die Mitglieder - also auch Liedermacher! der Geldeintreiberei bezichtigen - das halte ich überhaupt nicht für gut
Gruß
Rex2005
Reinhard-MeyText in der Kirche
Verfasst: Mo 24. Jul 2006, 00:41
von Skywise
Rex2005 schrieb:
Selbstverständlich bin ich auch dafür, dass der geistige Eigentümer nicht um sein Geld gebracht wird. Aber die Grenzen dieser Geldeintreiberei sind wohl längst überschritten.
Der 2. Satz beeinhaltet genau das Gegeteil des 1. Satzes!
Da die GEMA Interessenvertreter ihrer Mitglieder also der Texter, Komponisten etc ist, und die Gelder für und im Auftrag dieser Künstler "eintreibt" kann man die GEMA nicht als irgendeine künstliche Organisation betrachten. Wenn diese Organisation keine Sinn oder Nutzen für die Urheber machen würde, würden wohl kaum Künstler eintreten und die GEMA würde es nicht schon 100 Jahre geben. Und die Mitglieder - also auch Liedermacher! der Geldeintreiberei bezichtigen - das halte ich überhaupt nicht für gut
Wie man's nimmt.
Grundsätzlich halte ich es auch nicht für gut, die GEMA als eine Art Inkassobüro anzusehen, andererseits gibt es Bereiche, in denen die Rechtsprechung gar sonderbare Blüten treibt und der GEMA mitunter Sachen in die Hände spielt, die ich in der Form nicht unterschreiben kann.
Daß beispielsweise auch Künstler selbst zur Kasse gebeten werden, die ihr eigenes Material auf ihrer Homepage zum Download anbieten, ist in meinen Augen eher ein Unding. Selbiges gilt natürlich auch für Konzerte der Künstler selbst ...
Die GEMA hat einen Nutzen für die Künstler, das will ich nicht bestreiten. Allerdings läßt sie sich mittlerweile ziemlich gut von der Musikindustrie instrumentalisieren, sprich: als Zugpferd vor den Wagen einiger Plattenfirmen spannen. Seit etwa 15 Jahren sogar spürbar. Und das ist eine Entwicklung, die mir ehrlich gesagt nicht gefällt.
Gruß
Skywise
Reinhard-MeyText in der Kirche
Verfasst: Mo 24. Jul 2006, 07:42
von Rex2005
Hallo,
Skywise schrieb:
Daß beispielsweise auch Künstler selbst zur Kasse gebeten werden, die ihr eigenes Material auf ihrer Homepage zum Download anbieten, ist in meinen Augen eher ein Unding. Selbiges gilt natürlich auch für Konzerte der Künstler selbst ...
Der sicht- oder hörbare Künstler auf einer HP oder Bühne ist selten der Autor selbst, meistens "nur" Sänger und singen darf jeder. Jeder könnte nun auch behaupten, dass es sein eigenes Material wäre, der andere es nur geklaut hätte.... Wie soll der Schutz der Autorenrechte also anders, besser oder einfacher kontrolliert werden als dass grundsätzlich alle Veröffentlichungen herangezogen werden? Der Künstler erhält doch aus allen Veröffentlichungen seinen Obulus, also auch seine selbst gezahlten Beiträge zurück (über die Auszahlungsanteile etc. müssen wir sicher nicht diskutieren)
Die Abrechnungs- und Kontrollmodalitäten sind nicht immer einleuchtend (auch bei anderen Verbänden bzw Organisationen nicht - s. Wirtschaft: IHK und Berufsgenossenschaften) scheinen sich doch aber bewährt zu haben. Denn nach wie vor: es sind die Künstler, die wenn ihnen oben erwähntes nicht "passt", doch dies selbst ganz demokratisch und legitim innerhalb der GEMA abschaffen könnten.
Das die Zahlung der Beiträge an die GEMA für unbekannte/re Sänger oder auch Veranstalter zunächst erst einmal eine Belastung darstellen, kann ich schon verstehen. Aber letztendlich hat jedes Ding zwei Seiten.
Viele Grüße
Rex2005
Reinhard-MeyText in der Kirche
Verfasst: Mo 24. Jul 2006, 11:53
von Skywise
Rex2005 schrieb:
Der Künstler erhält doch aus allen Veröffentlichungen seinen Obulus, also auch seine selbst gezahlten Beiträge zurück (über die Auszahlungsanteile etc. müssen wir sicher nicht diskutieren)
Sollten wir aber, denn die Sache mit den Downloads (wie gesagt: von eigenem Material) kann den Künstler teuer zu stehen kommen, da er pro Download löhnen muß, aber nur einen Bruchteil dieses Gelds von der GEMA wieder zurückerhält.
Denn nach wie vor: es sind die Künstler, die wenn ihnen oben erwähntes nicht "passt", doch dies selbst ganz demokratisch und legitim innerhalb der GEMA abschaffen könnten.
Das wäre zwar schön, ist aber nicht richtig. Die GEMA ist eine staatlich anerkannte Verwertungsgesellschaft und hat die Form eines wirtschaftlichen Vereins, d. h. inklusive Aufsichtsrat etc. Der einzelne Künstler und selbst eine Vereinigung einzelner Künstler hat grundsätzlich keine Chance, in der GEMA etwas zu bewegen. Das ergibt sich nämlich aus der Satzung der GEMA (§2):
"Zweck des Vereins ist der Schutz des Urhebers und die Wahrnehmung seiner Rechte im Rahmen dieser Satzung".
Sprich: entweder, die Satzung der GEMA wird geändert (viel Glück!) oder das Urheberrecht. Mittlerweile ist eine Änderung des Urheberrechts um einiges wahrscheinlicher geworden als eine Änderung der Satzung ...
Das die Zahlung der Beiträge an die GEMA für unbekannte/re Sänger oder auch Veranstalter zunächst erst einmal eine Belastung darstellen, kann ich schon verstehen. Aber letztendlich hat jedes Ding zwei Seiten.
Das stimmt. Nur leider profitieren die "Großen" von der GEMA weit mehr als die "Kleinen", die eigentlich schutzbedürftiger sind.
Gruß
Skywise
Reinhard-MeyText in der Kirche
Verfasst: Mo 24. Jul 2006, 13:57
von Rex2005
Hallo Sky
Skywise schrieb:
Sprich: entweder, die Satzung der GEMA wird geändert (viel Glück!) oder das Urheberrecht. Mittlerweile ist eine Änderung des Urheberrechts um einiges wahrscheinlicher geworden als eine Änderung der Satzung ...
genau das ist doch der Punkt! um den es auch bei vielen anderen Sachen geht. Entweder man akzeptiert die vorhandene Lage oder man verändert sie. Solange die Satzung der GEMA nicht geändert wird, scheint es doch die Menge der Mitglieder nicht für nötig zu halten, weil sie in Ordnung oder akzeptabel zu sein scheint.
Dass diese Satzung hart und felsenfest von oben aufgedrückt ist (wie ich aus deinem "Viel Glück" rauslese?) .... da kommen mir doch gleich gewisse Parallelen in den Sinn zu einer gewissen untergegangenen Diktatur, deren Bürger zu blöd oder zu feige waren, einer übermächtigen außerirdischen Macht wehrhaft entgegenzutreten

, die Mutigen zwar jahrelang immer laut gegen alle Ungerechtigkeiten gemeckert aber dennoch alles brav und artig ertragen haben..... Gibt doch keine angepassten "Ja-Sager" und "Schulterzucker" mehr, seit dem ein dicker König in Gestalt eines Kohlkopfes demokratischen Spielregeln auch in diese Ecke der Welt brachte oder?
:piep:
So, nun reißt mir nicht gleich die Rübe ab
Gruß
Rex2005
Reinhard-MeyText in der Kirche
Verfasst: Mo 24. Jul 2006, 15:07
von Michael
Hallo,
also jetzt wird da doch ein arger Popanz aufgebaut. Die GEMA ist doch kein Unterdrückungsapparat, sondern hat durchaus ihren Sinn. Dass ihre Arbeit zum Teil in einer unübersichtlichen und ungerechten Bürokratie ausartet, ist sicher richtig, aber es gibt sicher tausende von Komponisten, die ihrem Beruf schlicht nicht nachkommen könnten, wenn es die Ausschüttungen der GEMA nicht gäbe.
Gerade einige Leute, die heutzutage Kirchenlieder schreiben, sind da garantiert nicht undankbar.
Übrigens funktionierte die GEMA immer tadellos. Es gab z.B. zu DDR-Zeiten eine Kooperation von GEMA und AWA (Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte der DDR), nach der im einen Land erwirtschaftete Tantiemen auch im anderen Teil ausgeschüttet wurden (also in dem, wo der Komponist wohnt). So bekam Wolf Biermann immer einen Scheck von der Staatsbank der DDR mit dem Vermerk "Tantiemen für die Stasi-Ballade" oder so.
Es lebe die deutsche Gründlichkeit.
Michael
Reinhard-MeyText in der Kirche
Verfasst: Mo 24. Jul 2006, 15:24
von Skywise
Rex2005 schrieb:
Hallo Sky
Skywise schrieb:
Sprich: entweder, die Satzung der GEMA wird geändert (viel Glück!) oder das Urheberrecht. Mittlerweile ist eine Änderung des Urheberrechts um einiges wahrscheinlicher geworden als eine Änderung der Satzung ...
genau das ist doch der Punkt! um den es auch bei vielen anderen Sachen geht. Entweder man akzeptiert die vorhandene Lage oder man verändert sie. Solange die Satzung der GEMA nicht geändert wird, scheint es doch die Menge der Mitglieder nicht für nötig zu halten, weil sie in Ordnung oder akzeptabel zu sein scheint.
Das muß noch nicht mal sein. Die GEMA ist nur nicht irgendein Verein, bei dem die Mitglieder viel mitzureden hätten. Oder andersrum: die GEMA wird nicht nur von unten gesteuert, sondern auch von ganz oben. Und dieses "ganz oben" endet nicht beim vereinsinternen Aufsichtsrat, sondern reicht sogar noch in die Politik hinein.
Der Grund dafür ist vergleichsweise einfach: es gibt keine Konkurrenz zur GEMA. Wenn die GEMA sich in einem Punkt aus der Verantwortung stehlen will, dann muß dieser von jemand anderem übernommen werden, vor allem, wenn die rechtliche Möglichkeit dazu besteht. Man kann es natürlich jedem einzelnen Künstler freistellen, sich selbst um seine Einnahmen zu kümmern, aber das wäre wohl ein aussichtsloses Unterfangen ...
da kommen mir doch gleich gewisse Parallelen in den Sinn zu einer gewissen untergegangenen Diktatur, deren Bürger zu blöd oder zu feige waren, einer übermächtigen außerirdischen Macht wehrhaft entgegenzutreten

Du mußt erst mal den Aufsichtsrat überzeugen, und da stehen Namen drin, die der Kultur dieses Landes mehr als einmal einen Schubs gegeben haben ... da kriegt man Respekt!

Gruß
Skywise
Reinhard-MeyText in der Kirche
Verfasst: Mo 24. Jul 2006, 17:43
von Rex2005
Hallo
Du mußt erst mal den Aufsichtsrat überzeugen, und da stehen Namen drin, die der Kultur dieses Landes mehr als einmal einen Schubs gegeben haben ... da kriegt man Respekt!
den bekomme ich schon, wenn ich nur die Mitgliederliste sehe

- schon daher nehme ich an, dass die GEMA für und nicht gegen ihre Mitglieder arbeitet und mit deren (das Große und Ganze umfassende) Einverständnis.
Gruß
Rex2005
Reinhard-MeyText in der Kirche
Verfasst: Mo 13. Nov 2006, 23:28
von eventec
Hallo zusammen,
mit Interesse lese ich diesen Thread zum Thema GEMA. Er ist zwar schon etwas älter, aber hier kann ich evtl. noch was zur Aufklärung beitragen

Als Ton- und Veranstaltungstechniker habe ich regelmäßig beruflich mit diesem lustigen Verein zu tun, als Musiker war ich eine zeitlang angeschlossenes Mitglied und auch in unserer Kirchengemeinde, in der ich in verschiedenen Bereichen aktiv bin und war (u.a. Jugendband und als Veranstalter von einigen Konzerten), bin ich für die "GEMA-Angelegenheiten" zuständig.
Vorweg dies: Die GEMA ist der einzige Weg für Komponisten (auch für kleine) etwas außer der Ehre davon zu haben, dass ihre Lieder gespielt werden und deshalb absolut sinnvoll und notwendig! Sie hilft ihren Mitgliedern bei der Vertretung ihrer Interessen bei allem was das Urheberrecht angeht. Das die GEMA ein riesen Wasserkopf mit noch mehr Formularen als das Finanzamt ist und das auch die Verteilungsschlüssel absolut unverständlich sind, will ich hier gar nicht abstreiten.
Die Kirchen in Deutschland (das wurde weiter oben kurz erwähnt) haben Rahmenverträge mit der GEMA für sämtliche Musikeinsätze (CDs, gebrannt oder nicht gebrannt, DVDs, live Musik, Kirchenmusik), die unmittelbar mit dem Gottesdienst zu tun haben. Dazu zählen auch Taufen, Hochzeiten Beerdigungen, etc.
Also dürfen dort im Rahmen dieses Vertrages auch Stücke von RM gesungen oder zitiert werden! In unser Kirchengemeinde kommt es im übrigen regelmäßig vor, dass "weltliche" Musik gespielt wird.
Alle anderen Veranstaltungen sind nicht durch diesen Vetrag abgedeckt (Konzerte, Jugenfeten, Oldieparties und was auch immer) und müssen jeweils bei der GEMA angemeldet werden. Hier gibt es (zumindest im Bistum Essen) einen Rabatt von 20% vor Steuern.
Die Ungerechtigkeit besteht darin, dass für Gottesdienste keine Musikfolgen (Angabe der gespielten Titel) abgegeben werden müssen, sodass die Gelder aus diesen Einsätzen über den Verteilungsschlüssel verteilt werden, also nicht unmittelbar dem Künstler zugute kommen. Für jeden anderen Einsatz ist das der Fall.
Einen ähnlichen Vertrag hat soweit ich informiert bin die Kultusministerkonferenz für den Einsatz zu schulischen Zwecken. Das dazu eine Feier für die Verabschiedung einer Lehrerin nicht zählt ist wohl selbstverständlich. Solch eine Feier ist, solange öffentlich dazu eingeladen wird, keine Veranstaltung die dem Unterricht dient.
Wenn ich eine Party in meiner Firma schmeiße und öffentlich dazu einlade, müsste ich ja auch Gebühren zahlen.
Ich hoffe das interessiert noch jemanden

Viele Grüße
Sebastian