Liebe Marianne !
Das ganze hat natürlich überhaupt nichts mehr mit dem Wahl-O-mat zu tun.
Stimmt. Macht aber nichts. Dies ist ja beileibe nicht der erste Thread, in dem am Ende ganz was anderes abgehandelt wird als am Anfang. So what ? Interessant ist es allemal.
Nun aber der versprochene Ausflug in die Sprach- Konfusion. So aufgemerkt nun also frisch:
Arbeitgeberbeitrag
Den Arbeitgeberbeitrag zahlt der Arbeitgeber
Keinen Pfennig des Arbeitgeberbeitrags zahlt der Arbeitgeber. Den Arbeitgeberbeitrag zahlt der Arbeitnehmer, genauso wie der Arbeitnehmer seine Steuern, Mieten, Zinsen, Hypotheken zahlt; die nach dem deutschen Sozialrecht zur Hälfte von den Arbeitgebern zu tragenden Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsbeiträge ihrer Beschäftigten sind ein reiner Taschenspielertrick.
Rein wirtschaftlich gesehen gehören alle Aufwendungen des Arbeitgebers für einen Beschäftigten zu dessen Bruttolohn; unabhängig davon, wie sie heißen, ob Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, ob Werkswohnung oder Dienstwagen, ob Zuschüsse zum Mittagessen oder Beiträge zu Versicherungen aller Art: Alle Auslagen, die dem Arbeitgeber für einen Beschäftigten entstehen, zählen zu dessen Lohn oder Gehalt. Punkt. Diese Arbeitskosten betrugen etwa 1993 durchschnittlich 4900 Mark im Monat (verglichen mit 1350 Mark im Monat noch 1970).
Aber von diesen 4900 Mark im Monat kamen nur 54 Prozent oder 2646 Mark bei den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen wirklich an. Der Rest ging an das Finanzamt (15 Prozent) oder an die Sozialversicherung (31 Prozent), und damit haben wir auch schon einen der Gründe für die Popularität des Arbeitgeberbeitrags- Mythos gefunden: Wir merj´ken nicht, wie man uns schröpft. Je mehr von unserem Gehalt und Lohn als sogenannter "Arbeitgeberanteil" nicht von uns, sondern von anderen getragen wird, desto unbelasteter gehen wir scheinbar durchs Leben, desto mehr scheinen wir von unserem Verdienst für uns selbst zu behalten.
Das aber ist eine Illusion. Dem Arbeitgeber ist es nämlich im Prinzip gleichgültig, wo die 4900 Mark für seinen Arbeitnehmer letztlich landen: ob 10, 20 oder 30 Prozent an das Finanzamt fließen, ist für ihn oder sie genauso unerheblich wie der Anteil für die Sozialversicherung oder wie man diesen Anteil nennt. Ob davon die Hälfte oder alles oder gar nichts "Arbeitgeberanteil" heißt, spielt für den Arbeitgeber keine Role. Für ihn gilt: Kosten = Bruttolohn, diese Gleichung ist das einzige, was ökonomisch zählt. Wie man diese Kosten nennt, spielt keine Rolle.
Die ganze Absurdität des sogenannten "Arbeitgeberbeitrages"ird vielleicht am besten deutlich, wenn wir einmal unterstellen, daß alle Sozialversicherungsabgaben "Arbeitgeberanteil" hießen. Dann wäre - Hokus Pokus Fidibus - die Sozialversicherung umsonst ! Denn nach herkömmlicher Sicht hätten wir jetzt einen Arbeitnehmeranteil von 0 Prozent !
Aber in Wahrheit bleibt naätürlich alles, wie es vorher war. Alles, was von unserem Lohn oder unserem Gehalt abfließt, ist und bleibt zu 100 Prozent unser eigener Arbeitnehmeranteil, ganz egal, wie man ihn nennt.
Literatur: Walter Krämer: "Babylonische Sprachverwirrung", Arbeits- und Sozialpolitik 42, 9/1988, S. 290 ff.; "Bald nur noch die Hälfte", Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft, 22.7.1993
Quelle: Walter Krämer / Götz Trenkler: "Lexikon der poulären Irrtümer", Verlag Piper (München / Zürich), März 1998
Das, und nur das, meinte ich mit meinem Ursprungsbeitrag. Damit alle Klarheiten beseitigt ?
Liebe Grüße aus OÖ,
ANDREAS.
(...der dies noch ganz schnell vor der Abfahrt in den Urlaub geschrieben hat...)