

Die Freiheit der Kunst ist aus meiner Sicht auch nicht gefährdet, aber aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie haben bestimmte Bereiche der Kultur defakto im Moment (wieder) eine Art Berufs(ausübungs)verbot. Das würde sich auch nicht verändern, wenn die Petition zu einer Grundgesetzänderung führen würde.Die Freiheit der Kunst wird unter Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes geschützt und stellt damit ein Grundrecht dar.


"Interessant" ist das richtige Wort.Rex2005 hat geschrieben: Di 15. Dez 2020, 02:58In der Petition wird aber der Schutz von Kunst und Kultur durch das Grundgesetz gefordert und das uneingeschränkte Recht auf Teilhabe auf kulturelle Bildung und kulturellem Leben. Das ist einen interessanter Ansatz.
Bis es an die Rechte von Anderen stößt, ja. Sei es der Verfassungschutz oder das persönliche Ehrempfinden.Was bedeutet es, wenn die Freiheit der Kunst im Grundgesetz steht? Ich habe mich bisher nie wirklich damit beschäftigt ... oberflächlich betrachtet könnte man es einfach "Narrenfreiheit" nennen.
Wie man's nimmt. Wenn ich mich richtig erinnere, hatte eine meiner letzten religiösen Äußerungen auch mit Schlager zu tun ("Sachmal, is' das der Wendler? Jesses, mach' den Scheiß aus!").Nicht alle Menschen - und es werden immer weniger- haben im Gegensatz dazu etwas mit Religion am Hut. Die ungestörte Religionsausübung wird aber gewährleistet. ..Liedermacherei oder Schlager sind für einige Leute doch wie Religion oder ?![]()
Die Petition halte ich für derart unkonkret und schwammig, daß ich sie nicht unterschreiben würde. Mir wären ein paar konkretere Vorschläge bedeutend lieber.Ich denke mal, die Petition hat ihre Berechtigung, wenn auch darin thematisch einiges durcheinander gewürfelt wurde. Aber durch Petitionen kommen manchmal Denkprozesse in Gange mit denen sich die Politik auseinandersetzen muss.
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