Reinhard Mey - Handschrift

Reinhard Friedrich Michael Mey (* 21. Dezember 1942 in Berlin) ist ein deutscher Musiker und seit Ende der 1960er Jahre einer der populärsten Vertreter der deutschen Liedermacher-Szene. Pseudonyme sind Frédérik Mey (in Frankreich), Alfons Yondraschek und Rainer May.
Quelle: Wikipedia mit Stand vom 20.06.2019  | Foto für Banner und Forum: Sven-Sebastian Sajak Deutsche Wikipedia 
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Reinhard Mey (* 21. Dezember 1942 in Berlin) ist ein deutscher Musiker und ein Hauptvertreter der deutschen Liedermacher-Szene. Pseudonyme sind Frédérik Mey (in Frankreich), Alfons Yondraschek und Rainer May. Mey lebt seit 1977 in Berlin-Frohnau in zweiter Ehe mit seiner Frau Hella mit der er drei Kinder hat.
Er betreibt eine offizielle Webseite unter https://www.reinhard-mey.de/  die regelmässig mit neuen Beiträgen gefüttert wird
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Clemens
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Reinhard Mey - Handschrift

Beitrag von Clemens »

Nein,
es tut mir kein Leid, was ich Anfangs hier geschrieben habe.
Aber ich fühle mich stark erinnert an die Waldschlösschenbrücke hier in Dresden. Alle Argumente dafür und dagegen sind bis zum Erbrechen und in allen Schattierungen von gut bis gut gemeint vorgetragen worden. Die Diskussion hatte ihre Berechtigung. Aber die Art und Weise des Umganges hat uns Dresdner zu Recht zum Gespött werden lassen.
Meine Bitte, dies nicht hier auszutragen, hat offenbar das Gegenteil ausgelöst. Wenn ich noch einmal darauf zurückkomme, dann bestimmt nicht als "Zensor". Ich überlege nur, was unser Treiben bei dem Menschen auslöst, der als einziger wirklich betroffen ist. Ich fürchte er kann zur Zeit nicht einmal müde lächeln.
Herzlich Clemens
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Harald
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Reinhard Mey - Handschrift

Beitrag von Harald »

Ehrlich gesagt finde ich diese Diskussion etwas übertrieben.
Also erstens finde ich es auch nicht gut, die Handschrift eines anderen zu kopieren. Aber zweitens ist eine digitalisierte Handschrift in Form eines Schriftfonts eben keine "Handschrift" mehr und drittens glaube ich kaum, dass man damit irgendwelchen unlauteren Unfung anstellen kann. Eine eingescannte Unterschrift kann man immer noch von einer tatsächlichen eigenhändigen Unterschrift unterscheiden.
Was allerdings die Schriftfonts von CD- oder Plattencovern betrifft, da sehe ich die Lage völlig anders. Der jeweilige Schriftfont ist ein Teil des "Gesamtkunstwerkes" Cover und und als solcher urheberrechtlich geschützt. Nun kann man den im privaten Bereich sicher nachmachen, weil man vielleicht selbstgebrannte CDs damit beschriften möchte, oder was auch immer. Sollte man exakt diesen Fonts aber z.B. im Web verfügbar machen, wäre das aus meiner Sicht bereits strafbar.
Gruß Harald.
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