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von Skywise
#2
Wie man's nimmt.
Also - nur mal grundsätzlich: es ist Blödsinn, daß das Lied 70 Jahre alt sein muß, ehe es lizenzfrei wird. Richtig ist, daß der/die/das Urheber des Stückes 70 Jahre lang in den Ewigen Jagdgründen geweilt haben muß (beginnend mit dem 1. Januar, der auf seinen Todestag folgt), ehe das Stück gemeinfrei wird. Wenn Herr Heesters also mit 37 Jahren ein Stück geschrieben und veröffentlicht hätte, muß ich alle Aufführungswilligen enttäuschen - die 70-Jahre-Frist ist noch nicht mal angelaufen, selbst wenn das Stück 1940 das Licht der Welt erblickt hat. Ist der Urheber des Stücks bereits vor über 70 Jahren zu Pflanzendünger geworden, so hat die GEMA gerade mal gar nix zu wollen. Das Standard-"Rabimmel rabammel" kostet also die Kindertagesstätten keinen einzigen Cent GEMA-Gebühren. Ausnahmen - müssen auch hier erwähnt werden, nur mal der Ordnung halber - dürften (Neu-)Bearbeitungen der "klassischen" Laternen-Lieder bilden. Sobald also jemand noch zusätzlich Kreativität in die alten Lieder steckt, weitere Strophen verfaßt oder 'ne ganz kreative Begleitung ausarbeitet, dürfte sich die GEMA wieder die Hände reiben.
Wenn eine Kindertagesstätte also ausschließlich auf die Klassiker zurückgreift (St.-Martins-Lied, "Laterne Laterne", "Ich geh' mit meiner Laterne" etc.), dann braucht sie die Regelung der GEMA eigentlich nicht zu kümmern. Gilt auch für die althergebrachten Weihnachts- oder Osterlieder.
Dann ist es so, daß die GEMA gewissermaßen für entgangene Einnahmen für Liedbücher eine Art "Entschädigung" verlangt. Im Grunde genommen verständlich, immerhin hat ja der Komponist eines Laternenliedes dieses vermutlich geschrieben, weil er damit sein Brötchen nebst Belag finanzieren will. Dazu muß er es verkaufen. Verkauft er es nur einmal und es wird einige Dutzend Male kopiert, steht er natürlich in der Ecke und schmollt. Aus diesem Antrieb heraus ist die GEMA aktiv geworden und fordert nun. Wenn's nun also wirklich unbedingt der Rolf Zuckowski sein muß, dann muß er entsprechend entlohnt werden. Übrigens nicht erst seit gestern oder vorgestern. Das Thema wird gerade zum Teil einer Stimmungsmache, die einen bestimmten Hintergrund hat. Da komm' ich gleich noch einmal drauf zurück.
Entgehen kann man dieser Situation, indem man beispielsweise die Noten und Texte nicht kopiert, sondern abschreibt (wichtig: auch diese Sachen sind dann urheberrechtlich geschützt, dürfen also nicht kopiert werden). Besonders clevere KiTa-Leuts sind auch schon auf den Dreh gekommen, die Sachen zu kopieren (GEMA-Gebühr abdrücken nicht vergessen!), eventuell einzuschweißen oder zu binden und dann die Sachen nach gehabter Festivität wieder einzusammeln für nächstes Jahr. Sollten Eltern schlampig sein, dürfen sie für den Ersatz geradestehen. Dann hat man erst mal für ein paar Jahre Ruhe.
Die allerbeste Methode, die GEMA-Gebühren zumindest in dieser Hinsicht zu umgehen, ist aber schlicht und ergreifend das Auswendig-Lernen der Lieder. Das traue ich den meisten Kindern auch schon im Kindergartenalter zu. Den meisten Erwachsenen eher nicht.
In dem Beitrag steht etwas von 56,00 Euro pro 500 Kopien. Das ist auch nicht ganz richtig. Erstens kommen zu den 56 Ohjo noch 7% Mehrwertsteuer. Wir wollen ja ehrlich sein. Zweitens müssen kirchliche oder kommunale KiTas "nur" 44,80 Euronen (zzgl. Märchensteuer) zahlen. Und drittens muß man vielleicht noch den Grund für den Zoff erwähnen, denn Schulen sind im Prinzip von dieser Regelung ausgenommen, da es hier bereits seit Jahr und Tag einen Pauschal-Vertrag mit den einzelnen Ländern gibt, der die GEMA ruhig stellt und in den meisten Schulen das Kopieren von Noten und Texten gestattet. Im Schulsektor war diese Regelung möglich, weil es hier deutlich weniger Träger gibt als im KiTa-Bereich; in der Regel ist der Träger im Schulbereich das Land, bei den Ausnahmen gibt es auch einige Möglichkeiten der Bündelungen, da kann man ordentlich Verhandlungen führen. Im KiTa-Bereich ist das leider nicht so, da liegt die Verantwortung meistens bei den jeweiligen Kommunen; die KiTas wollen aber auch in derselben Liga wie die Schulen mitspielen, daher drängen derzeit einige KiTas, Kommunen und private Träger auf einen vergleichbaren Pauschal-Vertrag wie im Schulsektor. Da die Kassen in vielen Kommunen so leer sind wie schon lange nicht mehr, dringt jetzt der Ruf eben an die Presse. Daß die Regelung nicht neu ist, zeigt sich allein schon daran, daß etwa 3.500 KiTas die von der GEMA angebotene Rahmenvereinbahrung bereits unterschrieben haben (nach Angaben von Herrn Krauß, VG Musikedition).
Soweit mir bekannt, hat die Sache noch ein bis zwei kleine "Beigeschmäckle", weil zum einen bereits seit Jahrzehnten die VG Wort bei jedem verkauften Kopierer, Faxgerät und Drucker eine gewisse Pauschale vom Hersteller erhält, mit der Kopien und nicht verkaufte Bücher eigentlich abgegolten sein sollten. Was damals mit der GEMA los war, weiß ich nicht, aber ich schätze, daß sie bei dieser Pauschale nicht berücksichtigt wird. Zum anderen ist streng genommen auch das öffentliche Absingen oder Abspielen von urheberrechtlich geschütztem Material kostenpflichtig ... öhm. Ich sag' nix.
Gruß
Skywise
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"Ist wirklich wahr - ich hab's in meinen Träumen selbst geseh'n ..."
Herman van Veen - "Die Clowns"