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Verfasst: So 10. Jan 2016, 11:25
von Reino
... die LP "Hans-Joachim Hauser singt Arbeiterlieder"?
Oder hat den Krimi "Brandmal" mit Peter Lohmeyer als Kommissar Jan Fabel gesehen (hatte ihn ewig auf der Festplatte und erst heute angeschaut)?
Es wundert mich zumindest, daß das hier noch nicht diskutiert wurde.
In "Brandmal" ist nämlich Hannes Wader zu hören, allerdings nur vom Tonträger und als "Hans-Joachim Hauser", ein linker Liedermacher, der ermordet wurde und zudem 30 Jahre zuvor am Mord an einem Fabrikbesitzer beteiligt war.
Ob Hannes dazu seine Einwilligung gegeben hat, weiß ich nicht, aber richtig plausibel ist die Geschichte nicht, denn wer eine Platte mit Arbeiterliedern aufnimmt, ist wohl eher – wie auch Hannes – der alten KPF/DKP-Linie zuzuordnen, und die war für Terrorismus nie zu haben.
In der Romanvorlage von Craig Russell geht es wohl tatsächlich um die RAF, der Fernsehkrimi macht daraus Ökoterroristen (die den Fabrikbesitzer umbringen, weil sein Betrieb zu umweltunfreundlich ist).

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Verfasst: So 10. Jan 2016, 15:36
von Marc
Hallo Reino,

Reino schrieb:
Es wundert mich zumindest, daß das hier noch nicht diskutiert wurde.

Ich habe den Krimi seinerzeit zufällig gesehen. Ich erinnere mich noch vage daran, wie perplex ich war, als es nach dem Abspann der Tagesschau recht nahtlos mit Hannes' "Dem Morgenrot entgegen" weiter ging. Das gefiel mir und hielt mich an dem Film fest, den ich dann aber nicht gerade sehens- und demzufolge auch nicht erwähnenswert fand. Hannes' "Arbeiterlieder" dienten allenfalls als atmosphärische Hintergrundmusik, nicht der Rede wert also. Ob der Künstler gefragt worden ist oder einwilligen musste, bezweifle ich mal...
Gruß!
Marc

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Verfasst: So 10. Jan 2016, 18:43
von Reino

Marc schrieb:
Ob der Künstler gefragt worden ist oder einwilligen musste, bezweifle ich mal...
Und ich bin sicher, daß das genehmigungspflichtig ist. Das würde auch gelten, wenn das Lied tatsächlich nur im Hintergrund gespielt würde. Und hier wurde ja nicht einfach ein Lied von Hannes Wader gespielt, sondern gleichzeitig behauptet, es wäre gar nicht von ihm.
Dazu kommt ja noch das Proplem mit der GLV. Denn anders als die GEMA erfaßt die keine Aufführungen, die müssen von den Interpreten selber gemeldet werden.